FAQ
Im FAQ-Bereich finden Besucher Antworten auf häufig gestellte Fragen. Er klärt Unsicherheiten und bietet schnelle Informationen zu gängigen Anliegen.
Sollten Sie eine andere Frage zum Zivilschutz oder zu unserer Zivilschutzorganisation haben, schicken Sie uns diese in einer Email.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich während dem Dienst einen Urlaubstag brauche?
Urlaub
(SG 520.1 Zivilschutzverordnung, Art. 43)
Schutzdienstpflichtige können der aufbietenden Stelle spätestens zehn Tage vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Urlaub einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Die aufbietende Stelle entscheidet abschliessend über das Gesuch. Bei Dringlichkeit kann das Gesuch auch während des Dienstes eingereicht werden. Über das Gesuch entscheidet abschliessend der Leiter oder die Leiterin des Dienstanlasses. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Dienstanlass (WK, KVK, etc.) verschieben will?
Dienstverschiebung
(SR 520.1 / Zivilschutzverordnung, Art. 35)
Bei Aufgeboten zu Ausbildungsanlässen können Schutzdienstpflichtige bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Warum wurde mein Dispensations-/Urlaubsgesuch nicht bewilligt?
Gesuche werden nur bewilligt, wenn das private Interesse des AdZS oder deren Arbeitgeber das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schutzdienstpflicht überwiegt. Es gibt sogenannt zwingende Gründe für eine Bewilligung von Gesuchen. Diese sind: ein Zulassungsstudium an Höheren Fachschulen oder Fachhochschulen Lehrabschlussprüfungen ein ununterbrochener Auslandaufenthalt von mehr als vier Monaten das Absolvieren von wichtigen Prüfungen (LAP, Mittelschule, Meisterkurse, Schlussprüfungen von Hochschulen, Fachhochschulen)
Ich habe Ferien gebucht, wenn ein Dienstanlass stattfindet. Was nun?
Ferien sind keine zwingenden Gründe für die Bewilligung des Dispensationsgesuches. Auf dem Jahresplan kann weit im Voraus überprüft werden, wann die eigene Formation Dienst leistet. Buchungsbestätigungen nützen nichts, wenn die Ferien nach dem Versand von Dienstanzeigen gebucht worden sind.
Was passiert, wenn ich unentschuldigt nicht zu einem Anlass einrücke oder zu spät erscheine?
Durch den Schutzdienstpflichtigen muss eine Stellungnahme eingereicht werden, warum er nicht oder zu spät zum Dienstanlass erschienen ist. Der Kommandant entscheidet dann über diese Angelegenheit. Sofern nachvollziehbare Gründe gegeben sind, kann die Angelegenheit einfach erledigt werden. Können die Gründe jedoch nicht plausibel erklärt werden, wird beim ersten Vorfall eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen. Diese kommt ins Personaldossier. Beim zweiten Vorfall erfolgt zwingend eine Verzeigung an das Untersuchungsamt St.Gallen. Bei groben Verstössen kann auch beim ersten Vorfall eine Verzeigung an das Untersuchungsamt erfolgen.
Was bedeutet eine Verwarnung oder Verzeigung?
Bei einem ersten Vorfall (zu spätes Einrücken, nicht Einrücken, Verletzung von Dienstpflichten, etc.) wird in der Regel eine Verwarnung ausgesprochen. Das heisst, dass der Schutzdienstpflichtige eine schriftliche Verwarnung erhält, die auch im Personaldossier abgelegt wird. Bei einem zweiten Vorfall wird eine Verzeigung an das Untersuchungsamt Altstätten in die Wege geleitet. In diesem Fall muss der Schutzdienstpflichtige beim Untersuchungsamt vorsprechen. Der Untersuchungsrichter prüft den Vorfall und entscheidet dann über das Strafmass.
Wie kann ich zum Gruppen- oder Zugführer befördert werden?
Wer Interesse an einem Zusatzkurs für Gruppen- oder Zugführer hat, soll sich beim zuständigen Vorgesetzten melden. In den meisten Fällen nimmt jedoch der Zugführer mit dem Schutzdienstpflichtigen zuerst Kontakt auf und spricht mit ihm über die Karriere-/Weiterbildungsmöglichkeiten im Zivilschutz. Motivierte und begabte Schutzdienstpflichtige werden dann beim Kanton St.Gallen für den Zusatzkurs angemeldet. Beim Bestehen des Kurses nimmt der Kanton St.Gallen die Beförderung vor.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich in einer anderen Formation meinen Dienst leisten möchte (z.B. ausgebildeter Pionier möchte in den Küchendienst wechseln)?
Es gibt immer wieder mal den Wunsch, sich zu verändern oder einfach etwas Neues zu machen. Umteilungswünsche werden genau geprüft. Je nach Umteilung ist es möglich, dass für die neue Funktion erneut eine Grundausbildung absolviert werden muss. Für Fragen wenden Sie sich an ihren Zugführer.
Wie viele Diensttage muss ich mindestens im Jahr leisten?
Gemäss Art. 53 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz werden Schutzdienstleistenden jährlich zu Wiederholungskursen von 3 – 21 Tagen aufgeboten. Wiederholungskurse dienen insbesondere dem Erreichen und Erhalten der Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes.
Für Einsätze bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Wie lange muss ich Dienst leisten?
Erfüllung und Dauer der Schutzdienstpflicht
Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Tag, an dem die Person 18 Jahre alt wird, und dem Ende des Jahres, in dem sie 26 Jahre als wird, zu erfüllen.
Sie dauert 14 Jahre. Sie beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Sie ist nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen erfüllt. Es besteht kein Anspruch darauf, insgesamt 245 Diensttage zu leisten.
Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem die Person 40 Jahre als wird.
Was habe ich für Pflichten?
Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnung Folge zu leisten. Bei einem Aufgebot haben sie z. B. gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle unverzüglich einzurücken. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen. Sie haben auch ausserdienstliche Pflichten zu erfüllen, insbesondere zur Vorbereitung von Ausbildungsdiensten und von Einsätzen des Zivilschutzes.
Was habe ich für Rechte?
Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft; sie sind militärversichert, und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.