Betreuung
Betreuung fördert das Wohlbefinden und die Selbstständigkeit von Menschen. Der Betreuungsdienst passt seine Tätigkeiten an die jeweilige Situation an, von Schutzsuchenden bis zur Gesundheitsunterstützung.
Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, welche bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen und für ihr Wohlergehen zu sorgen. Als Wohlergehen wird «der möglichst beste Zustand des körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens » bezeichnet. Die Betreuung ist auf eine möglichst umfassende Selbsthilfe der betroffenen Menschen ausgerichtet. Die Selbständigkeit und Selbstverantwortung der schutzsuchenden Menschen soll unterstützt und gefördert werden.
Je nach Ereignis oder Notlage können die Betreuungseinsätze unterschiedlich erfolgen. Folgende Aufgaben können dem Betreuungsdienst gestellt werden: Betreuung von schutzsuchenden Menschen (z.B. Obdachlose, Evakuierte, blockierte Touristen, schutzsuchende Ausländer) Psychologische Betreuung von Opfern, Einsatzkräften und deren Angehörigen (z.B. Mitarbeit in einem Careteam) Allgemeine Unterstützung der Behörden und Einsatzdienste (z.B. Mithilfe beim Absuchen im Gelände, Mithilfe bei der Verkehrsregelung) Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens (z.B. Mithilfe bei der Krankenpflege in Heimen oder Spitälern, Transporthelfer beim Rettungsdienst der Sanität.