Schutzraum- Zuweisungsplanung
Die Schutzraum-Zuweisungsplanung legt fest, welchen Bürgern im Notfall welcher Schutzraum zugewiesen wird. Dies gewährleistet eine organisierte und effiziente Unterbringung der Bevölkerung in Krisensituationen
Die „Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung“ vom 20. Dezember 2012 enthalten Vorgaben zur ZUPLA. Sie legen insbesondere fest:
Der Kanton St. Gallen hat etwa 31’000 Schutzräume. Diese bieten ausreichend Schutzplätze für die gesamte Wohnbevölkerung des Kantons.
Die Zuteilung zu den Schutzräumen wird von der zuständigen Gemeinde koordiniert und mithilfe einer spezialisierten Software digital bearbeitet. Dabei werden gemäss den Anforderungen des Bundesgesetzes bestimmte Kriterien berücksichtigt, wie z.B. das Zusammenhalten von Familien und Wohngemeinschaften sowie die kürzeste Entfernung von der Wohnadresse zum Schutzraum. Die Bevölkerung erhält Informationsmaterial dazu. Wegen ständigen Veränderungen in der Wohnbevölkerung (wie Umzüge oder Baumassnahmen) wird sie jedoch nicht ständig über den aktuellen ZUPLA-Stand informiert, da dieser lediglich eine Momentaufnahme darstellt.
Die Schutzräume sind hauptsächlich für den Einsatz bei bewaffneten Konflikten vorgesehen. Der Bundesrat geht laut Sicherheitsbericht von einer längeren Vorwarnzeit aus, die notwendig ist, um die Schutzräume, die üblicherweise als Kellerräume genutzt werden, vorzubereiten.
Für detaillierte Informationen und Empfehlungen zu Schutzanlagen und Schutzräumen können Sie die Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz konsultieren. Dort erhalten Sie umfangreiche Hinweise und Ratschläge zur optimalen Vorbereitung und Ausstattung, um sich und Ihre Liebsten bestmöglich zu schützen. Es ist immer ratsam, sich rechtzeitig zu informieren und vorzubeugen, damit man im Ernstfall gut vorbereitet ist.