Schutzraum
Ein Schutzraum ist speziell konstruiert, um Menschen in Notfallsituationen, wie Naturkatastrophen, einen sicheren Ort zu bieten. Er bietet Schutz vor äusseren Bedrohungen und ermöglicht ein sicheres Aufhalten während kritischer Phasen.
Die Schutzräume bilden das Rückgrat des Zivilschutzes. Ziel ist es, für alle Einwohner der Schweiz einen Schutzplatz am Wohnort und für viele zudem auch am Arbeitsort bereitzustellen.
Der Schutzraum ist ein besonders verstärkter und ausgerüsteter Zufluchtsort, der bei bewaffneten Konflikten und bei einer Reihe möglicher Katastrophen den besten Schutz bietet. Er kann in “normalen” Zeiten durchaus als Keller, Archiv, Hobbyraum usw. benutzt werden, darf aber baulich nicht verändert werden. Die Eigentümer einer Schutzbaute haben dafür zu sorgen, das die Schutzbauten auf Anordnung des Bundes in Betrieb genommen werden können.
Die Kantone sorgen für die periodische Kontrolle der Betriebsbereitschaft und des Unterhalts der Schutzräume. Die periodische Schutzraumkontrolle wird mindestens alle zehn Jahre durch die zuständige Stelle des Kantons geprüft. Kontrolliert werden die Schutzraumabschlüsse sowie die technischen und sonstigen Einrichtungen.