Tenue Ordnung
Die Tenue Ordnung der ZSO Werdenberg legt fest, wie die Dienstkleidung im Zivilschutz korrekt zu tragen ist. Sie stellt sicher, dass alle Mitglieder einheitlich und repräsentativ auftreten.
Das Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons St.Gallen hat am 30. August 2021 verbindliche Weisungen zum Tragen der Bekleidung im Zivilschutz erlassen. Diese Tenüordnung gilt für alle Angehörigen der ZSO Werdenberg und basiert auf dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sowie den entsprechenden kantonalen Verordnungen.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Das vollständige Dokument kann weiter unten direkt eingesehen werden.
Grundsatz
Die Arbeitskleidung ist Ausdruck der Zugehörigkeit. Wer sie trägt, repräsentiert den Zivilschutz Werdenberg. Ein korrektes und gepflegtes Auftreten ist daher Pflicht.
Einheitlichkeit
Alle Angehörigen am selben Standort tragen zur gleichen Tätigkeit in der Regel dasselbe Tenü. Wo möglich, bleibt Spielraum für individuelle Unterbekleidung und Kälteschutz.
Abzeichen
Nur Abzeichen gültiger Ordonnanz sind erlaubt. Zivile oder private Abzeichen dürfen nicht getragen werden.
Für Fragen zur Tenüordnung oder zur Bekleidungsausgabe wenden Sie sich bitte an das Kommando der ZSO Werdenberg.